DATENSCHUTZ- UND PERSÖNLICHES DATENVERARBEITUNGSVERTRAG
Parteien
Dieser Vertrag (“Vertrag”) wird geschlossen zwischen Teknetatili Turizm Ticaret Limited Şirketi (“Unternehmen”), gegründet und tätig nach den Gesetzen der Republik Türkei, mit Sitz in Şirinyalı Mah. İsmet Gökçen Cad. Çakırbey İş Merkezi C2 Blok Nr. 12/Z1 Muratpaşa/ANTALYA, und […] (“…”), gegründet und tätig nach den Gesetzen der Republik Türkei, mit Sitz in […].
Jede der oben genannten Parteien wird einzeln als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet.
Zweck
Die Parteien haben diesen Vertrag unterzeichnet, um sicherzustellen, dass alle Transaktionen, Aktivitäten, Maßnahmen, Arbeiten und Dienstleistungen im Rahmen ihrer Handels-/Geschäftsbeziehung (“GESCHÄFT”), die durch den Vertrag mit dem Titel […] vom […] begründet wurde und bisher fortgeführt wurde bzw. hiernach geplant ist, in Übereinstimmung mit den Verpflichtungen gemäß dem Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten (“KVKK”) und der dazugehörigen Sekundärgesetzgebung ausgeführt werden und die Vertraulichkeit der Informationen, die die Parteien über einander erlangen, gewährleistet ist.
Begriffsbestimmungen
In diesem Vertrag haben die folgenden Begriffe die nachstehenden Bedeutungen:
- Empfangende Partei: Die Partei, an die personenbezogene Daten übermittelt werden.
- Offenlegende Partei: Die Partei, die vertrauliche Informationen offenlegt oder von der vertrauliche Informationen bezogen wurden.
- Empfangende Einheit: Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält oder auf andere Weise erwirbt.
- Vertrauliche Informationen: Alle Dokumente, Daten, Korrespondenzen, Geschäftsunterlagen, Aufzeichnungen, Kopien, Ausrüstungen, Techniken, Verfahren, Methoden, Konzepte, Know-how, Studien, Erkenntnisse, Erfindungen, Formeln, Rezepte, Methoden, Ideen, Werke, Systeme, Patente, Urheberrechte, Anwendungen, Quellcodes, Software, geistige und gewerbliche Schutzrechte, Marken, Projekte, Designs, Skizzen, Fotos, Pläne, Zeichnungen, Geräte, Proben, Berichte, Preislisten, laufende Entwicklungen, Prozesse, Marketingpläne, Produkt- und Dienstleistungspläne, technische Pläne, Geschäftsstrategien, strategische Allianzen sowie Informationen zu Partnern, Finanzinformationen, Personalinformationen, Kundenlisten, Spezifikationen, Identität potenzieller oder tatsächlicher Kunden, Informationen zu Lieferanten, statistische Informationen, Innovationen sowie alle relevanten technischen und/oder kommerziellen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und sonstige Informationen, die der Offenlegenden Partei, ihren Lieferanten, verbundenen Unternehmen, Konzernunternehmen oder Dritten, mit denen sie Geschäftsbeziehungen unterhält, gehören, einschließlich deren Mitarbeiter, relevanter Interessenten und Kunden. Zum besseren Verständnis: (i) öffentlich bekannte Informationen und (ii) Informationen, die aufgrund geltender Gesetze, Vorschriften oder gerichtlicher/behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen, sind nicht als vertrauliche Informationen anzusehen.
- Betroffene Person: Die natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.
- KVKK: Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten.
- KVK-Gesetzgebung: KVKK, Verordnungen, die auf KVKK basieren, von der Behörde veröffentlichte Mitteilungen, Beschlüsse des Gremiums, Verpflichtungen und andere einschlägige Gesetzesvorschriften zum Thema personenbezogene Daten.
- Personenbezogene Daten: Jegliche Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
- Verarbeitung personenbezogener Daten: Jegliche Operation oder Reihe von Operationen, die an personenbezogenen Daten ganz oder teilweise automatisiert oder nicht automatisiert durchgeführt werden, einschließlich Erhebung, Erfassung, Speicherung, Bewahrung, Änderung, Neuorganisation, Offenlegung, Übermittlung, Enteignung, Zugänglichmachen, Klassifizierung oder Verhinderung der Nutzung.
- Behörde: Behörde zum Schutz personenbezogener Daten.
- Gremium: Gremium zum Schutz personenbezogener Daten.
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten: Daten über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinung, philosophische Überzeugung, Religion, Konfession oder andere Überzeugungen, Kleidung, Vereinstätigkeit, Gesundheitsdaten, Sexualleben, strafrechtliche Verurteilungen und sicherheitsbezogene Maßnahmen sowie biometrische und genetische Daten.
- Offenlegende Partei: Die Partei, die personenbezogene Daten teilt.
- Richtlinien: Alle leitenden und informativen Richtlinien, die das Gremium auf seiner Website (https://www.kvkk.gov.tr/) veröffentlicht oder zukünftig veröffentlichen wird, welche die Bestimmungen der Gesetzgebung zur Verarbeitung personenbezogener Daten und die erforderlichen Maßnahmen erläutern.
- Vertreter: Alle Partner, Mitarbeiter, Agenten, Berater, Übersetzer, Vertreter, Direktoren, Aktionäre, Vorstandsmitglieder, professionelle Berater und ähnliche rechtlich, kommerziell und vertraglich verbundene natürliche oder juristische Personen und Organisationen jeder Partei.
- Datenverletzung: Unbefugter Zugriff Dritter auf verarbeitete personenbezogene Daten.
- Auftragsverarbeiter: Die natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen aufgrund seiner Berechtigung sammelt, verarbeitet, speichert oder anderweitig behandelt.
- Verantwortlicher: Die natürliche oder juristische Person, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt und für Einrichtung und Verwaltung des Datenspeichersystems verantwortlich ist.
Art und Umfang des Vertrags
Dieser Vertrag ist ein ergänzender Anhang zu allen zwischen den Parteien geschlossenen oder künftig abzuschließenden Verträgen. Unabhängig davon, ob sich Verträge, die sich in Verhandlung befinden, später noch in Abschluss befinden, finden die Bestimmungen dieses Vertrags während der Verhandlungsphasen und in allen Phasen der laufenden Geschäftsbeziehungen Anwendung. Sollte es vor Unterzeichnung dieses Vertrags eine anderweitige Vereinbarung oder Übereinkunft über den Schutz und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten zwischen den Parteien geben, die diesem Vertrag widerspricht, gelten die Bestimmungen dieses Vertrags.
Alle personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen, die von den Parteien ausgetauscht oder ihnen vor der Unterzeichnung dieses Vertrags mündlich, schriftlich, elektronisch oder über Systemintegrationen bereitgestellt bzw. zugänglich gemacht wurden, fallen unter den Umfang dieses Vertrags.
Vertraulichkeitsbestimmungen
In diesem Vertrag können die Parteien je nach Art des GESCHÄFTS als empfangende Partei oder offenlegende Partei agieren. Ebenso können sie je nach Art ihrer Tätigkeit sowohl empfangende Partei als auch offenlegende Partei sein und unterliegen den in diesem Vertrag festgelegten Pflichten.
Die empfangende Partei wird alle vertraulichen Informationen vertraulich behandeln, aufbewahren und nur im Zusammenhang mit dem GESCHÄFT verwenden.
Alle Eigentumsrechte, Vermögensrechte und Verfügungsbefugnisse an den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, einschließlich geistiger und gewerblicher Schutzrechte, gehören der offenlegenden Partei nach den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz geistiger und gewerblicher Rechte, dem Türkischen Handelsgesetz Nr. 6102, dem Türkischen Obligationenrecht Nr. 6098 und allen anderen geltenden und zukünftigen einschlägigen Rechtsvorschriften.
Die empfangende Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen nicht außerhalb des erforderlichen Rahmens der Zusammenarbeit zu verwenden, weiterzugeben, zu verbreiten oder unentgeltlich/befreit an Dritte zu übertragen.
Die empfangende Partei ist verpflichtet, alle notwendigen und angemessenen administrativen und technischen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen und kontinuierlich aufrechtzuerhalten, um vertrauliche Informationen aufzubewahren.
Ohne schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei darf die empfangende Partei vertrauliche Informationen weder ganz noch teilweise vervielfältigen. Alle Kopien dieser Informationen bleiben Eigentum der offenlegenden Partei, und alle Urheber-, Eigentums- und sonstigen Rechte daran gehören der offenlegenden Partei. Die offenlegende Partei kann jederzeit schriftlich verlangen, dass die empfangende Partei alle Kopien vertraulicher Informationen auf jeglichen Speichermedien (einschließlich vorhandener Kopien) entfernt und die unwiderrufliche Vernichtung schriftlich bestätigt.
Die empfangende Partei wird keinerlei vertrauliche Informationen, die sie im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit der offenlegenden Partei erhält, in irgendeiner Weise an Dritte weitergeben oder offenlegen. Gesetzlich befugte Behörden, die aufgrund einschlägiger gesetzlicher Vorschriften eine Offenlegung verlangen, sind hiervon ausgenommen. In einem solchen Fall wird die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich schriftlich informieren und in Absprache handeln, bevor sie den Offenlegungserfordernis nachkommt.
Alle Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der empfangenden Partei in Bezug auf vertrauliche Informationen aus diesem Vertrag sowie die Rechte und Befugnisse der offenlegenden Partei enden nicht mit Beendigung der Beziehung zwischen den Parteien und bleiben zeitlich unbefristet bestehen.
Sollte die empfangende Partei vertrauliche Informationen in Verletzung dieses Vertrags offenlegen, haftet sie gegenüber der offenlegenden Partei für alle materiellen und immateriellen, direkten und indirekten Schäden, einschließlich entgangener Gewinne. Die Begleichung des Schadensersatzes befreit die empfangende Partei nicht von ihren fortbestehenden Vertraulichkeitspflichten aus diesem Vertrag.
Bei Beendigung der Beziehung zwischen den Parteien oder auf Anforderung der offenlegenden Partei während der Laufzeit dieses Vertrags sind alle Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten, unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben. Ist eine Rückgabe nicht möglich, werden vertrauliche Informationen von der empfangenden Partei vernichtet.
Die Vertreter der empfangenden Partei verpflichten sich, während ihrer Tätigkeit oder danach alle Vertraulichkeitsverpflichtungen dieses Vertrags einzuhalten. Andernfalls haften sie gesamtschuldnerisch mit der empfangenden Partei gegenüber der offenlegenden Partei und den berechtigten Dritten. Die empfangende Partei wird alle rechtlich und tatsächlich möglichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung sicherzustellen.
Bestimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten
In diesem Vertrag können die Parteien je nach Art ihrer Beziehung und des GESCHÄFTS sowohl Verantwortlicher als auch Auftragsverarbeiter sein.
Die Parteien verpflichten sich, bei allen Schritten der Weitergabe personenbezogener Daten KVKK, die Richtlinien und die Bestimmungen dieses Vertrags einzuhalten.
Das Unternehmen stellt in Anhang 1 für […] (i) wenn […] eine natürliche Person ist, den Informationstext zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten und (ii) unabhängig davon, ob […] eine natürliche oder juristische Person ist, den Informationstext zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten seiner Mitarbeiter/Beauftragten zur Verfügung. […] bestätigt, dass (i) die natürliche Person […] über den Anhang-1-Text informiert wurde, und (ii) seine Mitarbeiter und Beauftragten den Anhang-1-Text im Namen des Unternehmens ordnungsgemäß erhalten haben.
Bestimmungen zu Verantwortlicher–Auftragsverarbeiter-Beziehungen
Der Verantwortliche bestätigt, dass die an den Auftragsverarbeiter übermittelten personenbezogenen Daten gemäß KVKK ordnungsgemäß erhoben wurden. Erhält der Auftragsverarbeiter auf Anweisung des Verantwortlichen personenbezogene Daten, bestätigt der Verantwortliche, dass der von ihm angewiesene Erhebungs- / Verarbeitungsprozess KVKK-konform ist.
Wenn der Auftragsverarbeiter eine Mitteilung, Beschwerde, offizielle Anordnung oder Bekanntmachung von betroffenen Personen, offiziellen oder administrativen Institutionen oder anderen natürlichen oder juristischen Personen über rechtswidrige Datenverarbeitung erhält oder Informationen über eine rechtswidrige Erlangung personenbezogener Daten erhält, wird er den Verantwortlichen unverzüglich informieren.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten, die er vom Verantwortlichen erhält oder im Auftrag des Verantwortlichen sammelt, nur gemäß den Anweisungen des Verantwortlichen, begrenzt auf den vom Verantwortlichen definierten Verarbeitungszweck/-umfang und in Übereinstimmung mit Gesetz, KVKK und Richtlinien. Er übermittelt keine personenbezogenen Daten ohne Zustimmung des Verantwortlichen ins Ausland und hostet sie nicht in ausländischen Umgebungen. Er gestattet keinen unbefugten Zugriff durch seine Mitarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter. Er trifft alle notwendigen technischen und administrativen Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, einschließlich Schulung und Information seiner Mitarbeiter und Lieferanten, Beschränkung von Zugriffsrechten, Protokollierung von Zugriffs- und Verarbeitungsvorgängen und regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen, um die an ihn weitergegebenen personenbezogenen Daten mindestens so sicher zu speichern wie seine eigenen Daten.
Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich, alle technischen und administrativen Maßnahmen zu ergreifen, die laut KVKK, insbesondere Artikel 12, erforderlich sind, um Datensicherheit zu gewährleisten. Andernfalls haftet er für alle Schäden, die aus Nichteinhaltung entstehen.
Der Auftragsverarbeiter erkennt an, dass er gegenüber dem Verantwortlichen in gleichem Maße haftet wie für eigenes Verschulden, wenn Unterauftragsverarbeiter und Vertreter seiner Verpflichtungen nicht nachkommen. Die Zugriffsrechte seiner Mitarbeiter, Unterauftragsverarbeiter oder anderer mit der Datenverarbeitung betrauter Personen werden KVKK-konform definiert. Er stellt sicher, dass diese Personen die zugänglichen Informationen, Passwörter oder Methoden nicht weitergeben. Er informiert sie über ihre Pflichten gemäß KVKK. Auch wenn sie das Unternehmen nach Unterzeichnung dieses Vertrags verlassen, müssen sie die in diesem Vertrag festgelegten Verpflichtungen einhalten.
Der Auftragsverarbeiter antwortet unverzüglich schriftlich auf schriftliche Anfragen oder Anforderungen des Verantwortlichen. Er ermöglicht dem Verantwortlichen Inspektionen vor Ort oder aus der Ferne, um die Sicherheit und Aufbewahrungsbedingungen der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten personenbezogenen Daten zu überprüfen. Bei diesen Inspektionen kann der Verantwortliche die Bedingungen für Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten kontrollieren, einen Bericht erstellen, seine Feststellungen dem Auftragsverarbeiter mitteilen und ihn schriftlich zur Beseitigung von Mängeln auffordern, wobei die Inspektionskosten dem Auftragsverarbeiter in Rechnung gestellt werden. Der Auftragsverarbeiter behebt Mängel unverzüglich und informiert den Verantwortlichen.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen unverzüglich die Informationen und Dokumente zur Verfügung, die im Rahmen von Anfragen betroffener Personen oder Untersuchungen/Informationsanfragen des Gremiums oder offizieller/administrativer Institutionen vom Verantwortlichen angefordert werden, einschließlich Unterstützung bei Vor-Ort-Inspektionen. Er erfüllt Anfragen zur Berichtigung, Löschung, Anonymisierung oder Vernichtung personenbezogener Daten so bald wie möglich.
Bei einer Datenverletzung oder einer möglichen Datenverletzung der personenbezogenen Daten, die im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet oder gespeichert werden, benachrichtigt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden nach Kenntnis der Verletzung. Falls der Verantwortliche entscheidet, den Vorfall dem Gremium und den betroffenen Personen zu melden, stellt der Auftragsverarbeiter unverzüglich alle erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung.
Ergeht gegen den Verantwortlichen eine administrative Sanktion (Beschluss, Geldbuße, Anordnung usw.) durch das Gremium oder eine andere offizielle/administrative Institution oder wird er von einem Gericht/einer Schiedsstelle zur Zahlung von Schadenersatz oder anderen Gebühren verpflichtet, erkennt der Auftragsverarbeiter an, dass der Verantwortliche ihn anteilig für Schäden in Regress nehmen kann, die dem Verantwortlichen aus eigenem Verschulden entstehen.
Der Auftragsverarbeiter speichert die personenbezogenen Daten, die er im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet, sammelt und speichert, für die vom Verantwortlichen festgelegten Aufbewahrungsfristen und vernichtet die abgelaufenen personenbezogenen Daten mit einer vom Verantwortlichen genehmigten Vernichtungsmethode.
Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit dem Verantwortlichen gibt der Auftragsverarbeiter die in seinem Besitz befindlichen personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und/oder vernichtet sie unwiderruflich unter Aufsicht von vom Verantwortlichen beauftragten Personen und übergibt dem Verantwortlichen Belege über die Vernichtung.
Wenn der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten sammelt, verarbeitet oder übermittelt und ihm die Verpflichtung auferlegt ist, die betroffenen Personen zu informieren oder ihre ausdrückliche Einwilligung einzuholen, verwendet er den vom Verantwortlichen genehmigten Informations-/Einwilligungstext und bewahrt physische oder digitale Nachweise über diese Vorgänge auf. Kommt er dem nicht nach, erkennt er an, dass der Verantwortliche ihn für Schäden haftbar machen kann.
Der Auftragsverarbeiter ergreift alle erforderlichen technischen und administrativen Maßnahmen, um rechtswidrige Datenverarbeitung, unbefugten Zugriff und Sicherung personenbezogener Daten zu verhindern. Während der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Verantwortlichen beachtet er insbesondere die folgenden Maßnahmen aus KVKK und den Richtlinien, insbesondere dem “Leitfaden zur Sicherheit personenbezogener Daten (Technische und Administrative Maßnahmen)” auf der Website des Gremiums (https://www.kvkk.gov.tr/):
- Verhinderung unbefugten Zutritts zu Orten, an denen personenbezogene Daten verarbeitet werden (Zugangskontrolle),
- Verhinderung unbefugten Lesens, Koppeln, Änderns oder Entfernens von Datenträgern (Kontrolle verbunden mit Datenträgermedien),
- Verhinderung unbefugter Offenlegung oder Übermittlung personenbezogener Daten (Übertragungskontrolle),
- Verhinderung unbefugter Speicherung personenbezogener Daten im Speicher oder unbefugten Zugriffs auf diese Daten (Speicherkontrolle),
- Verhinderung unbefugter Benutzung automatisierter Verarbeitungssysteme durch unbefugte Personen über Übertragungssysteme (z. B. Fernzugriff).
Verarbeitet der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen besondere Kategorien personenbezogener Daten, verpflichtet er sich, die in der Entscheidung des Gremiums Nr. 2018/10 vom 31. 01. 2018 über “Ausreichende Maßnahmen, die von Verantwortlichen bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zu ergreifen sind” genannten Maßnahmen einzuhalten.
Bestimmungen zu Verantwortlicher–Verantwortlicher-Beziehungen
Wenn beide Parteien Verantwortliche sind, bestätigt die offenlegende Partei, dass die an die empfangende Partei übermittelten Daten rechtmäßig, KVKK-konform und gemäß Richtlinien erhoben, verarbeitet und übermittelt wurden. Die empfangende Partei bestätigt, dass sie die von der offenlegenden Partei erhaltenen personenbezogenen Daten nur für den Übertragungszweck und beschränkt auf die Geschäftsbeziehung mit der offenlegenden Partei verarbeiten wird, in Übereinstimmung mit KVKK und Richtlinien. Andernfalls haften die Parteien einander anteilig für Schäden.
Wenn eine Datenverletzung oder ein potenzieller Datenverletzungsfall bei den personenbezogenen Daten auftritt, die von der offenlegenden Partei empfangen oder gespeichert werden, benachrichtigt die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich und in jedem Fall spätestens 24 Stunden nach Kenntnis der Verletzung. Falls die offenlegende Partei entscheidet, den Vorfall dem Gremium und betroffenen Personen zu melden, stellt die empfangende Partei unverzüglich alle erforderlichen Informationen und Dokumente zur Verfügung.
Wenn betroffene Personen oder offizielle/administrative Institutionen eine Anfrage oder Mitteilung im Zusammenhang mit personenbezogenen Verarbeitungsprozessen der anderen Partei vorbringen, informiert die empfangende Partei diese so bald wie möglich und unterstützt die andere Partei, damit diese die Anfrage/Mitteilung fristgerecht und gesetzeskonform beantworten kann.
Die Parteien erkennen an und verpflichten sich, dass sie in gleichem Maße dafür verantwortlich sind, dass ihre Auftragsverarbeiter und Vertreter die Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllen.
Haftung und Strafklausel
Sollte das Gremium oder eine andere offizielle/administrative Institution eine administrative Sanktion (Beschluss, Geldbuße, Anordnung usw.) gegen eine der Parteien verhängen oder eine gerichtliche oder Schiedsgerichtsentscheidung die Zahlung von Schadenersatz, Vertragsstrafen, Gerichts- oder Schiedsgerichtskosten, Anwaltsgebühren oder anderer Gebühren anordnen, verpflichtet sich die schuldige Partei, die geschädigte Partei anteilig für alle direkten und indirekten Schäden und Verluste, einschließlich entgangener Gewinne, zu entschädigen.
Sonstige Bestimmungen
Bricht die empfangende Partei ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag, kann die andere Partei die Datenübertragung einstellen, bis der Verstoß behoben ist. Kann der Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden oder ist eine Behebung nicht sinnvoll, kann die übermittelnde Partei den Hauptvertrag und diesen Vertrag mit der verletzenden Partei kündigen. Dies berührt nicht die bis zur Kündigung entstandenen Rechte aus dem Hauptvertrag und diesem Vertrag.
Sollte vertrauliche Information oder personenbezogene Daten ohne Verschulden der Parteien öffentlich bekannt werden, in die Hände unbeteiligter Dritter gelangen, von einer externen Quelle offenbart werden, aufgrund geltender Gesetze, Gerichtsbeschlüsse oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen oder bereits vor Abschluss dieses Vertrags öffentlich zugänglich gewesen sein, gilt dies nicht als Verstoß gegen diesen Vertrag. Die Verpflichtungen der Parteien in Bezug auf die betroffenen vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten bleiben jedoch bestehen.
Dieser Vertrag bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien anwendbar und in Kraft.
Sofern die Parteien einander nicht rechtzeitig schriftlich über Änderungen ihrer Adressen und Kontaktdaten informieren, sind alle an die in diesem Vertrag angegebenen Adressen gesandten Mitteilungen rechtsgültig.
Jede Änderung einer Bestimmung dieses Vertrags bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Sollten Änderungen des KVKK oder anderer einschlägiger Gesetzgebung Anpassungen dieses Vertrags erfordern, verpflichten sich die Parteien, vernünftige Anstrengungen zu unternehmen, um diese Änderungen so schnell wie möglich vorzunehmen. Allerdings sind die Parteien verpflichtet, ihre Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten ab Inkrafttreten neuer/aktualisierter Gesetze in Einklang mit den betreffenden Vorschriften zu bringen, auch wenn sie die erforderlichen Änderungen nicht innerhalb der in den Vorschriften vorgesehenen Fristen vorgenommen haben. Die Bestimmungen dieses Vertrags können nicht in einer Weise geändert werden, die KVKK oder geltendes Recht verletzt.
Türkisches Recht findet Anwendung auf die Auslegung und Umsetzung dieses Vertrags. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte und Vollstreckungsbehörden in Ankara.
Alle Kosten, einschließlich Stempelsteuer, die aus der Ausführung dieses Vertrags resultieren, trägt […].
Dieser Vertrag wurde in zwei (2) Ausfertigungen am […] erstellt und unterzeichnet, wobei jede Partei eine Ausfertigung erhält.
TEKNETATİLİ TURİZM TİCARET LİMİTED ŞİRKETİ
Im Namen von
Name und Nachname:
Titel:
Unterschrift:
.......................................................
“…”
Im Namen von
Name und Nachname:
Titel:
Unterschrift: